Das traditionelle Sep-System
Dias Sep-System ist ein Distributionssystem mit erblichen
(durch die Sitte geregelten Leistungspflichten zwischen den
Familien der Landbewirtschafter und den Angehörigen der
Dienstleistungsberufe.
Die „Zamindare" (Landbewirtschafter) erhalten
die für die Landbewirtschaftung und zum Leben notwendigen
Dienstleistungen. Die „Kammis" (Angehörige
der Dienstleistungsberufe) sind verpflichtet, alle ihrem Beruf
zukommenden Arbeiten zu verrichten. Daneben müssen sie
den Zamindaren auf Abruf bei Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft
und bei sonstigen Arbeiten (Häuserbau u. ä.) zur
Verfügung stehen. Schließlich haben die Kammis
noch bestimmte soziale und zeremonielle Funktionen. So ist
z. B. der Barbier gleichzeitig Koch bei Festlichkeiten und
arrangiert Heiraten zwischen jungen Leuten geeigneter Familien.
Seine Frau versieht das Amt der Brautführerin bei der
Hochzeit. Wenn ein Zamindar Gäste (hat, übernehmen
'die Kammis Dienerfunktionen und besorgen das Servieren, das
Bereithalten der Waschschüssel und des Handtuchs u. ä.
Abends lassen sich viele Zamindare von Kammis massieren.
Die Kammis erhalten für ihre Dienste eine Vergütung.
Grundgedanke dieser Vergütung ist die Sicherung der Existenz,
nicht eine Entlohnung der Leistung. Die Zamindare entlohnen
im Sep-System nicht bestimmte Leistungen, sondern sichern
den Kammis durch bestimmte Anteile an der landwirtschaftlichen
Produktion den Lebensunterhalt. Diese Sicherheit wird noch
dadurch erhöht, daß die Kammis ein Monopol auf
die Ausführung von Arbeiten in ihrem Beruf haben. Entsprechend
der Sitte darf ein Zamindar alle anfallenden Arbeiten nur
von demjenigen Kammi ausführen lassen, mit dem er im
Sep-Verhältnis steht. Dadurch ist jede Konkurrenz unterbunden.
Sogar Selbsthilfe bei Reparaturen ist ungebräuchlich
und wird als Verstoß gegen die Regeln angesehen. Weil
alle anderen Personen von den Arbeiten in ihrem Beruf ausgeschlossen
sind, sind die Kammis gegen Arbeitslosigkeit geschützt.
Diese Sicherheit kann nicht einmal durch Unfähigkeit
verlorengehen. Ein schlechter Handwerker muß nicht etwa
einem geschickteren weichen, sondern wird ebenso akzeptiert
wie ein guter.
Eine Grenze der Sicherheit ist jedoch dadurch gegeben, daß
die Sep-Be-ziehungen wie anderes Eigentum betrachtet werden
und erblich sind. Bei häufiger Erbteilung entfallen immer
weniger Familien auf einen Kammi und seine Existenzgrundlage
wird schmaler und schmaler und schließlich unzureichend.
Die Kammis sind in einzelne Kasten nach ihrem Beruf eingeteilt,
wobei im islamischen Pakistan unter Kasten endogame, faktisch
erbliche Patro-nagegruppen zu verstehen sind. Diese Erblichkeit
der Kastenzugehörigkeit und damit des Berufs regelt auch
gleichzeitig die Berufsausbildung. Der Sohn arbeitet beim
Vater mit und erlernt auf diese Weise seinen Beruf. Die Endogamie
bewirkt, daß auch die Frauen mit den notwendigen Fertigkeiten
vertraut sind, was besonders bei den zeremoniellen Diensten
von Bedeutung ist.
Die Zahl und Art der Kammis ist in den einzelnen Dörfern
unterschiedlich. Fast immer sind jedoch Barbier, Schmied,
Zimmermann, Weber, Mullah (Priester), Wasserträger, Wächter,
Schuster und Wäscher vorhanden. In größeren
Orten kommen weitere Berufe hinzu, wie Töpfer, Ölmüller
usw. Diese weniger häufig benötigten Dienstleistungsberufe
bedienen manchmal mehrere Dörfer. Umgekehrt wohnen in
größeren Dörfern mehrere Kammis mit dem gleichen
Beruf, die jeweils zu bestimmten Zamindaren Sep-Beziehungen
halben.
Die Vergütung der Kammis ist durch die Sitte genau
geregelt und wird streng überwacht, so daß die
Kammis nicht auf die Großzügigkeit der Zamindare
angewiesen sind. Die Kammis erhalten 'drei verschiedene Leistungen:
- Die allgemeine Vergütung, die genau festgelegt ist
und im wesentlichen
in einem gewissen Anteil an allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
der
Zamindare bestellt,
- gewisse Konzessionen wie freien Wohnplatz, freies Futter,
Holz, Dung
als Brennmaterial, Benutzung der Geräte und Zugtiere
der Zamindare
sowie allgemeine Hilfe in Notfällen und Vertretung
nach außen,
- Geschenke mehr oder weniger freiwilliger Art, wie sie
besonders zu
Festtagen üblich sind.
Da die Vergütung als Lebensunterhalt und nicht als
Lohn zu verstehen ist, steht sie kaum in Beziehung zur geleisteten
Arbeit und wird auch dann gezahlt, wenn überhaupt keine
Leistungen erbracht wurden. So erhielt z. B. in einem Untersoichungsdorf2
die Familie des Wasserträgers immer noch „Kah"
und „Mohar", obwohl kein Wasser seit der Errichtung
von Pumpen mehr aufgetragen wird. Am gleichen Ort lebte
vor einiger Zeit ein Hindu-Priester. Er erhielt ebenfalls
die üblichen Getreide- und sonstigen Zuwendungen, obwohl
er als einziger Hindu am Ort keinerlei berufliche Funktionen
auszuüben hatte. Neben dem Versorgungsgedanken dürfte
die Ursache für das Fortbestehen der Unterhaltsgewährung
in den sozialen und zeremoniellen Diensten zu suchen sein,
die auch nach Erlöschen der beruflichen Aufgaben beansprucht
werden.
Die von der Sitte geregelte Vergütung überträgt
zwar den Kammis einen Anteil am Bodenertrag, aber dieser ist
mengenmäßig fixiert, also unabhängig vom tatsächlichen
Ernteertrag. Das Ertragsrisiko haben also die Zamindare zu
übernehmen. Das Gefühl für die Leistungspflicht
ist bei den Zamindaren so stark, daß sie bei Mißernten
«her selber ihren Lebensmittelverbrauch einschränken,
als daß sie den Kammis ihre traditionellen Getreidemengen
vorenthalten.
Die pauschale Vergütung wird im allgemeinen nach der
Ernte ausgezahlt, so daß man das Sep-System als Methode
zum Tausch von Gütern und Diensten auf Kreditbasis -ansehen
kann.
Die Vergütung wird nach verschiedenen Metholden berechnet:
je Betrieb, je Pflug, je Familie, je Tier, je Brunnen, je
Leistung usw. Sie besteht im wesentlichen aus Weizen, dem
Hauptnahrungsmittel und dorfüblichen Zahlungsmittel.
Daneben erhalten die Kammis kleinere Mengen an sonstigen Agrarprodukten,
die zur Lebensführung notwendig sind, sowie kleine Geldzuwendungen.
Beim Zamindar zu leistende Landarbeit wird nicht besonders
entlohnt, aber das Essen wird an solchen Tagen gestellt. Ein
Beispiel für die Differeniziertheit der festliegenden
Vergütung und die Genauigkeit der Regeln mag die Vergütung
zweier Kammis geben, die 1962 in einem Untersuchungsdorf festgestellt
wurde:
Vergütung eines Hajjam (Barbier),
der 20 Betrieben verpflichtet ist: |
Leistung bzw. Anlaß |
Zuwendung |
Allgemeine Dienstleistungen |
je Betrieb 65 seer 1) Weizen, |
Vergütung |
Zuckerrohr zum sofortigen Verbrauch
frei
12 seer Reis |
anläßlich der Verlobung eines
Mannes |
2 Rupien
eine Mahlzeit |
Hochzeit eines Mannes |
kein Geld, da Einladungen selbst ausgetragen werden
10—20 Rs. für bestimmte Zeremonien |
Hochzeit eines Mädchens |
15—20 Rupien
1 Kleidungsstück für die Frau |
Beschneidung |
2—3 Rupien
3 Mahlzeiten für die ganze Familie |
Geburt des ersten Kindes |
1—2 Rupien
4 seer Weizen
l seer Gur2
l Tuch |
Frisieren einer Frau |
Essen oder 1 seer Weizen |
„Id"-Tage Beerdigung |
Essen für eine Person 1—2 Rupien |
|
|
Vergütung eines L o h a r (Schmied),
der für 20 Betriebe, 34 Pflüge und 75 Tiere
zuständig ist: |
Leistung bzw. Anlaß |
Vergütung |
Allgemeine Leistungen einschließlich Lieferung
von l—2 Sicheln. |
je Pflug
1 mound 1 Weizen und
0,5 seer Baumwolle |
Beschläge für Zugtiere |
je Tier 9 seer Weizen,
dazu Baumwolle
Mais
Bajra
Reis
Gur
wenn angebaut |
Wartung der Zuckerrohrpresse |
je Betrieb
2—4 seer Gur |
Hochzeit eines Sohnes |
2—3 Rupien |
Hochzeit einer Tochter |
2—5 Rupien |
Verlobung eines Sohnes |
0,5—1 Rupie
Süßigkeiten |
Geburt des ersten Kindes |
0,5 seer Gur
1—1,5 seer Weizen
l Rupie |
Beerdigung |
1—2 Rupien |
Beschneidung |
1 Rupie und 3 Mahlzeiten für die
Familie |
„Id"-Tage |
Reis und Chapattis 3) für eine Person |
1) l seer = 1/40 mound
= ca. 0,95 kg.
2) Gur ist unraffinierter Zucker.
3) indischer Fladen. |
Diese Angäben reichen jedoch zur Beurteilung der Lebensverhältnisse
der Kammifamilien noch nicht aus. Viele von ihnen erhöhen
ihr Einkommen durch Rindviehhaltung, indem sie die ihnen zustehenden
Futterkonzessionen ausnutzen. In einigen Fällen verdienen
Familienangehörige durch Gelegenheitsarbeit hinzu.
Die Einkommen der Kammis genau festzustellen, ist außerordentlich
schwer, da sie neben den regulären Zuwendungen viele
kleine, schwer zu bewertende Vorteile haben, die summiert
nicht unwesentlich zur Erhöhung des Lebensstandards beitragen.
So wird herkömmlich der Dreschplatz von den Zamindaren
nicht sorgfältig gereinigt. Was mit einem groben Behälter
nicht aufzuheben ist, überläßt man den Kammis.
Diese dürfen weh auch ungefragt Zuckerrohrstengel zum
sofortigen Verzehr aus den Feldern brechen. Die Zamindare
stellen ihnen Werkzeuge, aber auch Gerätschaft des Haushalts
leihweise und unentgeltlich zur Verfügung. Immerhin ergaben
die empirischen Untersuchungen, daß das Einkommen der
Kammifamilien im Durchschnitt über dem der Landarbeiter
liegt und etwa dem der Bewirtschafter der kleinsten landwirtschaftlichen
Betriebe entspricht. Das Durchschnittseinkommen der Landbewirtschafter
ist allerdings um das Zwei- bis Dreifache höher.
Zur Beurteilung der Lebenssituation der Kammis ist es noch
notwendig, die Verteilung der Rechte im Sep-Verhältnis
zu untersuchen. In ländlichen Gemeinden ist der Boden
das weitaus wichtigste Produktionsmittel. Die Kontrolle über
das Produktionsmittel Boden verschafft den Zamindaren wirtschaftliche
Macht, politischen Einfluß und bringt Nichtbesitzende
in ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Grundeigentümern.
Damit kontrollieren sie auch Vermögen, Arbeit und Kredit
im Dorf. Auch rein zahlenmäßig sind sie im Dorf
überlegen. Diese Situation verschiebt die Macht einseitig
auf die Seite der Zamindare. Deshalb wird das Sep-System vielfach
als feudal angesehen.
Die zunächst unbegrenzt erscheinende Machtstellung
der Zamindare ist allerdings institutionell stark eingeschränkt.
Die Macht der Kammis besteht in der Sitte der strengen Arbeitsteilung.
Die Kammis stellen Leistungen zur Verfügung, die die
Zamindare anders nicht erhalten können. Die Sitte verbietet
sowohl eine Selbstausfühtung als auch die Übertragung
der Arbeit an andere Personen, 'und ein Verstoß gegen
diese Regel wird in der Dorfgesellschaft schwer geahndet.
Die Kontrolle über die Einhaltung der Regeln ist für
die Zamindare aus Selibsterbaltungsigründen notwendig,
weil sie riskieren, daß ein benachteiligter Kammis abwandert.
Dia die Kammikasten gewerkschaftsähnlich reagieren, würde
es den Zamindaren unmöglich sein, Ersatz zu finden, und
sie würden sich daher selbst schädigen. Die Möglichkeit
eines Boykotts ist sehr wirksam, denn diese Maßnahme
könnte nur durch schlagartiges Übergehen zu marktwirtschaftlichen
Arbeitsbeziehungen überwunden werden. Dazu fehlen lokal
aber die Partner auf dem Arbeitsmarkt.
Im Gegensatz dazu wird die Position der Kammis durch ihre
geringe Ausbildung und ihren geringen Kenntnisstand wiederum
geschwächt. Letztlich garantiert die Sitte den Kammis
gewisse Leistungen und gibt ihnen
dadurch eine Sicherheit, die extreme Auswirkungen der einseitigen
Machtverlagerung verhindert.
In der Praxis reichen die Beziehungen zwischen Kammis und
Zamindaren von patriarchalischem Verhältnis bis zu sklavenähnlicher
Behandlung. Es sei jedoch bemerkt, daß nach Eindruck
des Verfassers patriarchalische Verhältnisse recht häufig
zu sein scheinen, während eine schlechte Behandlung der
Rammis von der Dorfmeinung verurteilt wird. Wenn sie doch
vorkommt, dann, weil die Normenkontrolle ebenfalls nicht neutral
ist. Die Sep-Bezie-humgen werden durch spezielle Panchayats
(Dorfräte) kontrolliert, in denen die Zamindare zahlenmäßig
und ihrem Einfluß nach überwiegen. Die zur Schlichtung
von Konflikten außerdem noch vorhandenen Gerichte stehen
zwar außerhalb der Kontrolle der Zamindare, aber in
der Praxis verfügen diese wegen ihrer besseren Bildung
und größeren wirtschaftlichen Unabhängigkeit
auch hier über die günstigeren Positionen.
In neuerer Zeit kommt es häufig zu Umgestaltungen in
der Wirtschaft, die das Funktionieren des Sep-Systems infrage
stellen. Der Übergang zur Geldwirtschaft schafft einen
Bargeldbedarf der Kammis, der im Sep-Verhältnis nicht
befriedigt wird. Sie müssen Teile ihres Naturaleinkommens
verkaufen. Nur auf dem Dorfe wird noch in Getreide bezahlt.
Die Sicherung der Existenz, die das Sep-System ursprünglich
bot, ist heute beschränkt, da hierzu immer mehr über
den Markt au beziehende Güter gehören. Der Übergang
von der auf ein oder einige Dörfer beschränkten
Lokalwirtschaft zum Anschluß an die interniationalen
Märkte hat an dieser Entwicklung entscheidenden Anteil.
Eine weitere Belastung für das Sep-System ist 'durch
das starke Bevölkerungswachstum entstanden. Da Sep-Beiziehungen
im Erbgang auf die Kinder aufgeteilt werden, sinkt die wirtschaftliche
Grundlage des einzelnen Erben unter Umständen unter das
Existenzminimum. Wenn Sep-Beziehungen zu 30 Zamindarfamilien
einer Familie eine angemessene Existenz bieten, so kann bei
Teilung dieser Beziehungen auf drei Söhne keiner mehr
von den Vergütungen von zehn Zamindars leben. Gewisse
Puffer sind /allerdings im System eingebaut. Um sich die Dienste
der Kammis zu sichern, bezahlen die Zamindare eine etwas höhere
Vergütung, wenn ihre Zahl gering ist, wie z. B. in kleinen
Dörfern. Aber der Gedanke der Existenzsicherung geht
natürlich nicht so weit, daß die Schmälerung
der Einkünfte durch Erbteilung völlig ausgeglichen
wird. Da die Bevölkerungsvermehrung nicht nur die Kammis,
sondern auch die Zamindare betrifft, kommen 'zur verringerten
Zahl der ererbten Sep-Beziehungen neue aus neu entstandenen
Familien hinzu. Trotzdem kommt es immer wieder zu Disproportionalitäten,
die örtlich durch Ab- und Zuwanderung von Kammis ausgeglichen
werden. Wenn sie größere regionale Ausmaße
annahmen, dann wechselte im Laufe der Geschichte öfter
eine ganze Kaste bzw. eine Unterkaste ihren Beruf.
Bevölkerungszuwachs und Erbteilung halben noch andere
Einwirkungen auf das Sep-System. Sie bewirken eine ständige
Verkleinerung der landwirtschaftlichen Betriebe und damit
des Vermögens und Einkommens der Zamindare. Von einer
bestimmten Einkommensschwelle an sind diese nicht mehr in
der Lage, sich Kammis leisten zu können und müssen
zwangsweise mehr und mehr Dienstleistungsarbeiten selbst ausführen.
So fand der Verfasser beispielsweise ein Dorf mit 107 Haushaltungen,
in dem wegen der sehr kleinen Betriebsflächen (durchschnittliche
Eigentumsfläche 3,1 acres, durchschnittlich bewirtschaftete
Fläche 8,5 acres) nur drei Kammis zu finden waren, nämlich
ein Schmied, ein Schuster und ein Töpfer, wobei der letztere
zusätzlich noch andere Dörfer versorgte.
Wenn aber erst einmal damit begonnen wird, die Kastenregeln
zu durchbrechen und Dienstleistungsarbeiten selbst auszuführen,
dann gerät die Hauptstütze der Position 'der Kammis,
nämlich ihr Monopol auf Ausführung bestimmter Arbeiten,
ins Wanken. Derartige Änderungen in den Gepflogenheiten
machen in Nachbardörfern schnell Schule.
Ein weiterer Faktor, der zur Aufweichung des Sep-Systems
führt, ist die technische Entwicklung. Die Auswirkung
der Erfindung des mechanischen Webstuhls auf die Situation
der Weber in Indien ist weit bekannt. Viele ähnliche
Beispiele ließen sich anführen. Pumpen machen Wasserträger
arbeitslos, fabrikgefertigte Schuhe lösen mehr und mehr
die Produkte der Dorfschuster ab, Motorpumpen ersetzen die
„persischen Wasserräder" an den Bewässerungsbrunnen,
Der Ausbildungsstand der Kammis ist oft nicht hoch genug,
als daß sie die Wartung, Pflege und Reparatur der neuen
Maschinen und Geräte übernehmen könnten.
Schließlich basiert das Sep-System idarauf, daß
es Sicherheit der Existenz für grundbesitzlose Dorfbewohner
bietet, die kaum alternative Lebensmöglichkeiten haben.
In neuerer Zeit entstehen immer öfter innerhalb des Erfahrungsbereiches
der Kammis Industrie- und Wirtschaftszentren und bieten, wenn
auch zahlenmäßig in beschränktem Umfang, Arbeitsplätze
und damit berufliche Alternativen für die Kammis. Das
Sep-System hat damit seinen Zwangscharakter verloren. Anhand
des Bildes in Dörfern, in denen dieser Prozeß bereits
abgelaufen ist, läßt sich verfolgen, wie die Lösung
der Kammis aus ihren bisherigen Arbeitsbeziehungen erfolgt
und welche Probleme dabei auftreten
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2) Die Untersuchungen wurden 1962/63 in verschiedenen Dörfern
Westpakistans vom Verfasser durchgeführt.
Baby
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