3. Definition von Genossenschaften
Wegen dieser zahlreichen und sehr unterschiedlichen Entwicklungen
kann man heute zwischen einer Vielzahl von Formen der Kooperation
in der Landwirtschaft unterscheiden, von denen nur einige
zum Typ der Raiffeisengenossenschaft gehören. Deswegen
gibt es auch keine universell anwendbare Definition von Genossenschaft.
Die UN definieren: „Eine Genossenschaft ist eine organisierte
Institution in Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz
des Landes“. Die Eintragung in das Register definiert
die Genossenschaft.
Andererseits wurde in der Vergangenheit wohl zu häufig
über Kriterien für eine ‘echte’ Genossenschaft
diskutiert, zu selten aber über die Bedingungen, unter
denen Menschen zu ihrem eigenen Vorteil kooperieren. Wichtig
ist letztlich, daß die Genossenschaften ihre Aufgabe
erfüllen, nämlich die Mitgliederbetriebe unterstützen.
Weiter
mit: 4.Ordnung
der Kooperationen nach Funktionen und Typ
|