3. Definition von Genossenschaften

Wegen dieser zahlreichen und sehr unterschiedlichen Entwicklungen kann man heute zwischen einer Vielzahl von Formen der Kooperation in der Landwirtschaft unterscheiden, von denen nur einige zum Typ der Raiffeisengenossenschaft gehören. Deswegen gibt es auch keine universell anwendbare Definition von Genossenschaft. Die UN definieren: „Eine Genossenschaft ist eine organisierte Institution in Übereinstimmung mit dem Genossenschaftsgesetz des Landes“. Die Eintragung in das Register definiert die Genossenschaft.

Andererseits wurde in der Vergangenheit wohl zu häufig über Kriterien für eine ‘echte’ Genossenschaft diskutiert, zu selten aber über die Bedingungen, unter denen Menschen zu ihrem eigenen Vorteil kooperieren. Wichtig ist letztlich, daß die Genossenschaften ihre Aufgabe erfüllen, nämlich die Mitgliederbetriebe unterstützen.