7. Beispiele für neue Kooperationsformen


7.1 Farmers Associations in Taiwan

Taiwan hat mit seinen Farmers Associations eine neue Dienstleistungsgenossenschaftsform geschaffen, die den dortigen Gegebenheiten besonders angemessen zu sein scheint. Trotz vieler Abweichungen von den Grundprinzipien handelt es sich nach dem Gesetz um Genossenschaften. Die wesentlichen Charakteristika sind folgende:

  • FAs bestehen nicht auf Dorfebene, sondern umfassen eine Region von 8-12 Dörfern.
    Damit sollte erreicht werden, daß Umsatzvolumina zustandekommen, die den Einsatz
    von ausgebildeten Fachkräften rechtfertigen. Außerdem hoffte man, so innerdörfliche Rivalitäten zu neutralisieren.
  • Die FAs sollen als Geschäftsunternehmen mit angemessenem Profit arbeiten, so daß sie nach einer Gründungs-Schonfrist in der Lage sind, ihre eigenen Kosten aufzubringen.
  • Es wird streng getrennt zwischen dem Recht zur Kontrolle, welches den gewählten Mitgliedervertretern zukommt, und dem Recht zu Management, das der Angestellte, ausgebildete General Manager innehat.
  • Die Dienstleistungen umfassen Kredit, Bezug, Absatz, Viehversicherung und - im Gegensatz zu den meisten Genossenschaften - auch Beratung.

Nach einer Aufbauzeit mit staatlicher Unterstützung werden den Mitgliedern die Dienste in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt. Dabei zeigte sich, daß im Marktbereich bereits ein kleiner Anteil am Umsatz ausreicht, um die Preise zu kontrollieren, wenn man die Preise regelmäßig bekannt macht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe, wegen geringen Eigenkapitals haben im Laufe der Zeit die Depositen der nichtlandwirtschaftlichen Mitglieder (Händler, Handwerker usw.) dazu geführt, daß genug Geld zu Verfügung steht, um alle Kreditwünsche zu befriedigen.

Die FAs können folgende Erfolge aufweisen:

  • Die Landwirte werden mit den nötigen Dienstleistungen versorgt.
  • Die Aufgabe der Kapitalbildung auf dörflicher Ebene und des Kapitaltransfers zwischen den Sektoren verläuft reibungslos.
  • Die Regierung hat auf Dorfebene eine Institution, die bei der Implementierung ihrer Politik behilflich ist.
  • Der Beratungsdienst ist mit den anderen Diensten verzahnt und wird ohne Kosten für den Staat bereitgestellt.


7.2 Agrarreformgenossenschaften in Ägypten

Um die Gefahr eines Produktionsrückganges nach der Agrarreform zu verringern, wurden alle Neubauern zur Zwangsmitgliedschaft in Agrarreformgenossenschaften verpflichtet. Diese standen zunächst unter Leitung von staatlich angestellten Agronomen. Erst im Laufe der Zeit und abhängig von den Leistungen der Genossenschaften wurden die Entscheidungen mehr und mehr auf die Mitgliedervertreter übertragen.

Die Agrarreformgenossenschaften hatten die Aufgaben eines fortschrittlichen Grundbesitzers wahrzunehmen: Bereitstellung von Saatgut und Dünger, von Pflanzenschutzmitteln und Maschinen sowie die Regelung der Vermarktung. Damit sie sofort aktionsfähig waren, erhielten sie eine Kapitalausstattung vom Staat.

Für das Dorf wurde eine einheitliche Rotation eingeführt, so daß über die Grenzen weg gepflügt werden konnte und auch die Schädlingsbekämpfung ohne Rücksicht auf Parzellengrenzen möglich war. Bei den übrigen Feldarbeiten waren die einzelnen Landbewirtschafter unabhängig. Dadurch kam eine Anreizwirkung zustande: Mehrarbeit wirkte sich in Mehrertrag des Einzelnen aus. Andererseits hatte die Genossenschaft Einwirkungsmöglichkeiten bei den strategisch wichtigen Punkten: Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Schädlingsbekämpfung, Düngung.

Tatsächlich gelang es durch Kombination von Kontrolle und Leitung mit Anreizen für den einzelnen Landbewirtschafter, einen Ertragsrückgang zu vermeiden. Dies war besonders wichtig, weil die Exporterlöse der Baumwolle einen großen Teil der Staatseinnahmen ausmachten.

7.3 Gezira-Projekt im Sudan

Bei Einführung der Bewässerung im Projektgebiet wurde das Land den früheren Besitzern abgekauft oder gepachtet, neu geordnet und in Parzellen von ca. 12 ha an über 30.000 Siedler verpachtet, die sich hinsichtlich der Bodennutzung einer Projektleitung zu unterwerfen hatten. Das Projekt regelte die Bodennutzung auf 50% der Fläche, während die Siedler auf der anderen Hälfte ihres Landes völlige Freiheit hatten.

Auf der vom Projekt kontrollierten Fläche wurde Baumwolle angebaut. Das Projekt organisierte die mechanische Arbeit, stellte Wasser, Saatgut, Dünger und Transport und besorgte die Vermarktung. Die Pächter hatten alle Handarbeit zu übernehmen. Deren exakte Ausführung wurde kontrolliert und evtl. durch Kündigung durchgesetzt. Vom Baumwollertrag erhält der Siedler 44%, der Staat ebenfalls 44%, das Projekt für seine Aufwendungen 10%, während 2% in einen Sozialfonds fließen.

Es gelang auf diese Weise, die Baumwollproduktion auf ein hohes Niveau zu bringen. Angesichts hoher Einnahmen waren die Siedler auch bereit, sich den Anweisungen zu unterwerfen, besonders, da sie ja die Hälfte des Landes zur freien Verfügung behielten. Allerdings ist es nicht gelungen, die Siedler im Laufe der Zeit so zu erziehen, daß die strikte Aufsicht überflüssig würde.

 

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