2. »Access to Land«

Zur Zeit der Unabhängigkeit der Länder Asiens lebte die Masse der Bevölkerung in Landgebieten, und die meisten waren arm. Es herrschten feudale Verhältnisse: Etwa die Hälfte des Landes gehörte »Landlords«, Großgrundbesitzern, die ihr Land meist durch kleine Teilpächter bewirtschaften ließen und ihr Einkommen weniger durch Bemühen um Produktivitätssteigerungen zu steigern versuchten, als durch strikte Abschöpfung, Hohe Nachfrage nach Pachtland bei begrenztem Angebot brachte die Teilpächter in starke Abhängigkeit von den Grundbesitzern. Die Vergabe sehr kleiner Pachtflächen sowie verbreitete Verschuldung vergrößerte Armut und Abhängigkeit, und dies wirkt bis heute fort.

Die andere Hälfte des Landes war in der Hand selbständiger Landbewirtschafter, die wegen der Erbteilung meist nur über kleine Flächen verfügten. Viele waren verschuldet. Meist waren die Landlords gleichzeitig Geldverleiher, so daß auch die Kleinbauern von ihnen abhängig waren. Darüber hinaus gab es eine infolge des Bevölkerungszuwachses steigende Zahl Landloser. Für die Masse bestand aber wenig Bedarf in der Landwirtschaft, oder nur zur Saison, so daß sie als ländliche Gelegenheitsarbeiter ihre Arbeitskraft jedem anbieten mußten, der Verwendung für sie hatte.

Zu dieser Zeit war Land die Lebensbasis für die gesamte Bevölkerung. Damit konzentrierte sich das Leben um die Landwirtschaft. Da es kaum ländliche Industrie gab, lebten alle - direkt oder indirekt - von der Landwirtschaft. Dabei genoß das bessere Leben, wer Land besaß, während die übrigen sehen mußten, sich für einen Anteil am Ertrag zu verdingen.

Das Land schuf zu dieser Zeit Nahrung für die Stadt- und Landbevölkerung, wenn auch vielfach unzureichend. Es gab Arbeit und Einkommen und war Basis der Existenz Sicherung, für viele allerdings auf niedrigem Niveau. Je nach Zugang zu Land war diese Sicherung von sehr unterschiedlicher Qualität, bewirkte jedoch ein gemeinsames Interesse: Wohl und Wehe aller hing von der Ernte ab. Insgesamt waren die Unterschiede zwischen denen, die über Boden verfugten, und den Landlosen so groß, daß nach der Unabhängigkeit der Ruf nach »access to land« immer lauter wurde und in den meisten Ländern zu Landreformen führte.

Diese Reformen waren jedoch nur in Ostasien erfolgreich und bewirkten dort durch eine Obergrenze zulässigen Landbesitzes von 3 Hektar eine starke Umverteilung. In den anderen Ländern wurden sie halbherzig durchgeführt: Teils bewirkten sie sogar eine Entlassung vieler Pächter, also das Gegenteil der erklärten Absicht. Die Zahl der Nutznießer unter den Landlosen war gering. Bei fortgesetzter Erbteilung und Bevölkerungsvermehrung wurde der Druck nur größer. Die Betriebsgrößen verkleinerten sich unter die zur Versorgung einer Familie erforderliche Fläche, und die Zahl der verarmten Landlosen wuchs ständig an.