4.1 Individuelle Erwerbskombination
Hierbei nehmen Bewlrtschafter kleiner Landflächen einen
nichtlandwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf auf oder
arbeiten ständig oder saisonal als Landarbeiter. Beide
Tätigkeiten werden von der gleichen Person ausgeführt.
Dies ist immer dann erforderlich, wenn keine Kinder oder Familienangehörigen
im erwerbsfähigen Alter vorhanden sind. Oft ist es nicht
leicht, die Erfordernisse beider Tätigkeiten in Einklang
zu bringen, besonders wegen der täglichen Viehpflegearbeit
und den saisonal schwankenden Arbeitsanforderungen der Landwirtschaft.
Es wird tägliche Anwesenheit am Ort verlangt, so daß
die zweite Tätigkeit nur lokal ausgeübt werden kann.
In vielen Gebieten stehen aber lokal nur wenige Arbeitsplatze
zur Verfügung, Landarbeit auf größeren Betrieben,
Arbeit auf Plantagen oder Missionsstationen. Handwerk. Holzkohleherstellung.
Straßenarbeiter, Schrankenwärter, Grundbuchbeamter
sind typische Berufe dieser Form.
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