4.1 Individuelle Erwerbskombination

Hierbei nehmen Bewlrtschafter kleiner Landflächen einen nichtlandwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf auf oder arbeiten ständig oder saisonal als Landarbeiter. Beide Tätigkeiten werden von der gleichen Person ausgeführt. Dies ist immer dann erforderlich, wenn keine Kinder oder Familienangehörigen im erwerbsfähigen Alter vorhanden sind. Oft ist es nicht leicht, die Erfordernisse beider Tätigkeiten in Einklang zu bringen, besonders wegen der täglichen Viehpflegearbeit und den saisonal schwankenden Arbeitsanforderungen der Landwirtschaft. Es wird tägliche Anwesenheit am Ort verlangt, so daß die zweite Tätigkeit nur lokal ausgeübt werden kann. In vielen Gebieten stehen aber lokal nur wenige Arbeitsplatze zur Verfügung, Landarbeit auf größeren Betrieben, Arbeit auf Plantagen oder Missionsstationen. Handwerk. Holzkohleherstellung. Straßenarbeiter, Schrankenwärter, Grundbuchbeamter sind typische Berufe dieser Form.