3 Grundbesitzverfassung
Die jeweilige Grundbesitzverfassung ist der konkrete Ausdruck
der Mensch-Boden-Beziehungen. Die Qualität des Bodens
als praktisch un-vermehrbarer Produktionsfaktor sowie billigster
Standort der Agrarproduktion und anderer menschlicher Lebensbedürfnisse
hat bewirkt, daß in Agrargesellschaften Menge und Qualität
des kontrollierten Landes bestimmend für die gesellschaftlichen
Verhältnisse sind. Insbesondere werden Verteilung von
Arbeit und Einkommen, individueller Status, soziale Schichtung
sowie Macht und Einfluß von den Grundbesitzverhältnissen
determiniert. Insofern ist die Grundbesitzverfassung gleichzeitig
ein System der Entscheidung und der Verteilung (20).
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