4.1 Familienarbeitsverfassung
Die Familienarbeitsverfassung ist die ursprüngliche,
seit Jahrhunderten beständige und auch heute verbreitetste
Form der Arbeitsorganisationen in der Landwirtschaft. Bei
ihr setzt die Familie ihre Kräfte zur Deckung ihrer Bedürfnisse
ein. Dadurch ist ein direktes Interesse aller Mitglieder gegeben,
ein Ansporn zu sorgfältiger Verrichtung der Arbeit und
die Sicherheit, daß die Erträgnisse der Familie
zufließen. Ein Entlohnungsproblem entsteht nicht. Die
Arbeitskapazität der Familie bestimmt die Betriebsorganisation,
wobei Probleme durch Schwankungen im Lebenszyklus der Familie
entstehen, besonders, wenn nicht in Großfamilien gelebt
wird (-> VON BLANCKENBURG und SACHS, Abschn. 2). Ein Ausgleich
erfolgt dann durch Zu- oder Verpachtung, Änderung der
Intensität und zeitweise Überlastung der Familienangehörigen.
Die Familienarbeitsverfassung ist prinzipiell exklusiv; die
Aufnahme von Fremdarbeitskräften erfolgt nur zögernd
und dann patriarchalisch mit Eingliederung in die Familie
(11).
Probleme ergeben sich auch, wenn die Betriebseinheit durch
Erbteilung zu klein wird und alternative Erwerbsmöglichkeiten
nicht bestehen. Die dann entstehende ländliche Unterbeschäftigung
gibt zwar allen Angehörigen ein Auskommen, aber auf niedrigem
Niveau.
Bei höherer Entwicklungsstufe gerät die Familienarbeitsverfassung
in Schwierigkeiten wegen der erforderlichen Spezialisierung
der Arbeitskräfte, die im Familienverband nur schwer
zu erreichen ist, und wegen der Ausgliederung der Frau aus
Teilen der landwirtschaftlichen Arbeit, besonders der Feldarbeit.
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