1.1 Zum Begriff ,Landwirtschaft'

Landwirtschaft Bewirtschaftung und Nutzung des Bodens ist auf Wachstumsprozessen von Pflanzen und Tieren beruhende Produktion. Menschen schaffen sich Nahrung und andere Bedarfsgüter, indem sie ihre Arbeitskraft zur Kultivierung von Boden verwenden, im allgemeinen unter Benutzung von Geräten und Hilfsmitteln, also von Kapital. Ziel der Landbewirtschaftung ist die Produktion für Selbstversorgung, Tausch oder Verkauf.

An der Bewirtschaftung beteiligen sich verschiedene Personengruppen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten, z.B.

  • Bodeneigentümer, die ihr Land entweder selbst bewirtschaften oder die Arbeit durch Pächter bzw. Landarbeiter in den verschiedensten Rechtsverhältnissen ausführen lassen und sich auf mehr oder weniger intensive Leitung und Kontrolle beschränken.
  • Pächter, die keine eigenen Verfügungsrechte über Land haben, sondern sich die Möglichkeit zur Landbewirtschaftung durch Verträge mit Pachtzahlung in Geld, Arbeit oder Naturalien bei unterschiedlicher Risikoverteilung erwerben müssen.
  • Landarbeiter, die weder Verfügungsrecht noch Nutzungsrechte am Boden haben, sondern sich Anrecht auf einen Teil des Bodenertrages durch Zur VerfügungStellung ihrer Arbeitskraft sichern. Die Rechtsverhältnisse sind sehr unterschiedlich und reichen von permanenten Arbeitern in Dauereinstellung bis zu Gelegenheitsarbeitern, von Naturalentlohnung mit den grundlegenden Nahrungsmitteln bis zu reiner Geldentlohnung.
  • Familienangehörige von Eigentümern, die sich mit dem Familienoberhaupt in die Arbeit teilen und am Gewinn nach einer innerfamiliären Regelung partizipieren.
  • Mitglieder von Kollektiven, die nur ideelle Rechte am Land haben und sich mit den anderen Mitgliedern Arbeit und Erträge teilen, wobei sehr unterschiedliche Formen existieren, die teilweise über die rein landwirtschaftliche Betätigung hinausreichen, teils auch Raum für begrenzte Eigenwirtschaften der einzelnen Familien lassen.

Bei allen diesen Gruppen wenn auch in unterschiedlichem Maße setzten die Beteiligten ihre Arbeitskraft nicht nur für die Landbewirtschaftung ein, sondern auch zur Befriedigung anderer wirtschaftlicher und sozialer Bedürfnisse sowie zur Verbesserung der Lebensgrundlage durch nichtmonetäre Kapitalbildung. Dies spielt bei der Subsistenzwirtschaft nahestehenden Haushalten eine größere Rolle als nach erfolgter Marktintegration.
Wenn in diesem Referat von Beschäftigungsförderung in der Landwirtschaft die Rede ist, so sind unter „Landwirtschaft" alle an der Landbewirtschaftung beteiligten Gruppen gemeint und nicht nur die selbständigen Landwirte. Ebenso werden alle Betätigungen zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse eingeschlossen. Dagegen werden die der Landwirtschaft vor und nachgelagerten Bereiche (Handel, Be und Verarbeitung, Dienstleistungen, ländliche Industrie etc.), die in einer traditionellen Landwirtschaft nur eine geringe Rolle spielen, in der modernen Landwirtschaft aber integraler Bestandteil sind, hier nicht behandelt. Dies hat seinen Grund ausschließlich in der Abgrenzung der auf dieser Tagung gehaltenen Referate.