1.1 Zum Begriff ,Landwirtschaft'
Landwirtschaft Bewirtschaftung und Nutzung des Bodens ist
auf Wachstumsprozessen von Pflanzen und Tieren beruhende Produktion.
Menschen schaffen sich Nahrung und andere Bedarfsgüter,
indem sie ihre Arbeitskraft zur Kultivierung von Boden verwenden,
im allgemeinen unter Benutzung von Geräten und Hilfsmitteln,
also von Kapital. Ziel der Landbewirtschaftung ist die Produktion
für Selbstversorgung, Tausch oder Verkauf.
An der Bewirtschaftung beteiligen sich verschiedene Personengruppen
mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten, z.B.
- Bodeneigentümer, die ihr Land entweder selbst bewirtschaften
oder die Arbeit durch Pächter bzw. Landarbeiter in
den verschiedensten Rechtsverhältnissen ausführen
lassen und sich auf mehr oder weniger intensive Leitung
und Kontrolle beschränken.
- Pächter, die keine eigenen Verfügungsrechte
über Land haben, sondern sich die Möglichkeit
zur Landbewirtschaftung durch Verträge mit Pachtzahlung
in Geld, Arbeit oder Naturalien bei unterschiedlicher Risikoverteilung
erwerben müssen.
- Landarbeiter, die weder Verfügungsrecht noch Nutzungsrechte
am Boden haben, sondern sich Anrecht auf einen Teil des
Bodenertrages durch Zur VerfügungStellung ihrer Arbeitskraft
sichern. Die Rechtsverhältnisse sind sehr unterschiedlich
und reichen von permanenten Arbeitern in Dauereinstellung
bis zu Gelegenheitsarbeitern, von Naturalentlohnung mit
den grundlegenden Nahrungsmitteln bis zu reiner Geldentlohnung.
- Familienangehörige von Eigentümern, die sich
mit dem Familienoberhaupt in die Arbeit teilen und am Gewinn
nach einer innerfamiliären Regelung partizipieren.
- Mitglieder von Kollektiven, die nur ideelle Rechte am
Land haben und sich mit den anderen Mitgliedern Arbeit und
Erträge teilen, wobei sehr unterschiedliche Formen
existieren, die teilweise über die rein landwirtschaftliche
Betätigung hinausreichen, teils auch Raum für
begrenzte Eigenwirtschaften der einzelnen Familien lassen.
Bei allen diesen Gruppen wenn auch in unterschiedlichem Maße
setzten die Beteiligten ihre Arbeitskraft nicht nur für
die Landbewirtschaftung ein, sondern auch zur Befriedigung
anderer wirtschaftlicher und sozialer Bedürfnisse sowie
zur Verbesserung der Lebensgrundlage durch nichtmonetäre
Kapitalbildung. Dies spielt bei der Subsistenzwirtschaft nahestehenden
Haushalten eine größere Rolle als nach erfolgter
Marktintegration.
Wenn in diesem Referat von Beschäftigungsförderung
in der Landwirtschaft die Rede ist, so sind unter „Landwirtschaft"
alle an der Landbewirtschaftung beteiligten Gruppen gemeint
und nicht nur die selbständigen Landwirte. Ebenso werden
alle Betätigungen zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse
eingeschlossen. Dagegen werden die der Landwirtschaft vor
und nachgelagerten Bereiche (Handel, Be und Verarbeitung,
Dienstleistungen, ländliche Industrie etc.), die in einer
traditionellen Landwirtschaft nur eine geringe Rolle spielen,
in der modernen Landwirtschaft aber integraler Bestandteil
sind, hier nicht behandelt. Dies hat seinen Grund ausschließlich
in der Abgrenzung der auf dieser Tagung gehaltenen Referate.
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mit: 1.2
Diskussion der Zielsetzung
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