3.1 Nationale Politik

Beschäftigungsförderung ist in erster Linie eine Sache der nationalen Agrar und Entwicklungspolitik der einzelnen Länder. Hier werden die politischen Entscheidungen gefällt, von denen Beschäftigungskonsequenzen ausgehen. Da sind zunächst einmal die direkten Maßnahmen der Regierungen zu nennen. Kapitalintensive Projekte wie große Siedlungsvorhaben, Staudämme, Großstadtentwicklungen haben tendenziell begrenzte oder negative Beschäftigungswirkung, Vorhaben der Kleinbauernentwicklung, Regionalentwicklung und ländliche Industrialisierung bringen größere Chancen. Manche Länder haben auch durch spezielle Arbeitsbeschaffungsprogramme in ländlichen Gebieten Arbeit für die Landbevölkerung in Zeiten der Arbeitstäler der Agrarproduktion eingerichtet. Dadurch wurde nicht nur die Infrastruktur verbessert, sondern die Programme haben auch positive Effekte für die beteiligten Personen gehabt. Meist waren sie aber nur von begrenzter Dauer.
Viel nachhaltiger als spezielle Projekte der Regierungen wirkt sich eine Beeinflussung der Rahmenbedingungen für die große Zahl der Entscheidungsträger in der Landwirtschaft meist die Landwirte aus. Diese müssen so gesetzt werden, daß in den einzelnen Betrieben Richtung, Verfahren und Verhältnisse der Agrarproduktion so geändert werden, daß es zu maximaler Absorption von Arbeitskräften kommt.
Die Landwirte sind zwar bei ihrer Entscheidung nicht völlig frei, sondern durch Faktoren wie natürliche Produktionsbedingungen, Ansprüche der Kulturarten, Marktnachfrage, Vorhandensein erforderlicher Dienstleistungen usw. beschränkt. Auch diese Faktoren können zum Teil durch die Gesellschaft beeinflußt werden.
Innerhalb des bestehenden Spielraums ist kurzfristig besonders die Beeinflussung der Faktor und Produktpreise ein politisches Instrument zur Beeinflussung des Beschäftigungsumfangs, während langfristig institutionellen Änderungen, besonders Änderungen der Agrarstruktur, die größte Bedeutung zukommt.