3.1 Nationale Politik
Beschäftigungsförderung ist in erster Linie eine
Sache der nationalen Agrar und Entwicklungspolitik der einzelnen
Länder. Hier werden die politischen Entscheidungen gefällt,
von denen Beschäftigungskonsequenzen ausgehen. Da sind
zunächst einmal die direkten Maßnahmen der Regierungen
zu nennen. Kapitalintensive Projekte wie große Siedlungsvorhaben,
Staudämme, Großstadtentwicklungen haben tendenziell
begrenzte oder negative Beschäftigungswirkung, Vorhaben
der Kleinbauernentwicklung, Regionalentwicklung und ländliche
Industrialisierung bringen größere Chancen. Manche
Länder haben auch durch spezielle Arbeitsbeschaffungsprogramme
in ländlichen Gebieten Arbeit für die Landbevölkerung
in Zeiten der Arbeitstäler der Agrarproduktion eingerichtet.
Dadurch wurde nicht nur die Infrastruktur verbessert, sondern
die Programme haben auch positive Effekte für die beteiligten
Personen gehabt. Meist waren sie aber nur von begrenzter Dauer.
Viel nachhaltiger als spezielle Projekte der Regierungen wirkt
sich eine Beeinflussung der Rahmenbedingungen für die
große Zahl der Entscheidungsträger in der Landwirtschaft
meist die Landwirte aus. Diese müssen so gesetzt werden,
daß in den einzelnen Betrieben Richtung, Verfahren und
Verhältnisse der Agrarproduktion so geändert werden,
daß es zu maximaler Absorption von Arbeitskräften
kommt.
Die Landwirte sind zwar bei ihrer Entscheidung nicht völlig
frei, sondern durch Faktoren wie natürliche Produktionsbedingungen,
Ansprüche der Kulturarten, Marktnachfrage, Vorhandensein
erforderlicher Dienstleistungen usw. beschränkt. Auch
diese Faktoren können zum Teil durch die Gesellschaft
beeinflußt werden.
Innerhalb des bestehenden Spielraums ist kurzfristig besonders
die Beeinflussung der Faktor und Produktpreise ein politisches
Instrument zur Beeinflussung des Beschäftigungsumfangs,
während langfristig institutionellen Änderungen,
besonders Änderungen der Agrarstruktur, die größte
Bedeutung zukommt.
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mit: 3.1.1
Preispolitik
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