3.1.2 Agrarstrukturpolitik

Institutionen sind dauerhafte Ordnungsformen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund dieser Regelung bestehen eingefahrene Beziehungen zwischen Personen und Wirtschaftseinheiten, die wegen des Beharrungsvermögens von Insitutionen sich nur langsam ändern. Daher sind sie häufig der gesellschaftlichen Realität nicht mehr voll angepaßt und berücksichtigen beispielsweise die schnelle Bevölkerungszunahme und das hohe Arbeitsangebot noch nicht genügend. Institutionelle Änderungen vermögen unter diesen Umständen weitaus stärkere Beschäftigungseffekte auszulösen, als technische Maßnahmen dies können. Eine drastische Agrarreformpolitik ist sicherlich die wirksamste Beschäftigungspolitik.
Institutionelle Änderungen wirken zunächst besonders auf die Produktionsverhältnisse, also auf die Verteilung der Ressourcen und der Gewinne an die am Produktionsprozeß beteiligten Personengruppen. Änderungen könnten erreicht werden durch Agrarreformmaßnahmen wie eine „land to the tiller" Politik, Erhöhung der Pachtsicherheit, Pächterschutz, Zugang zu Serviceeinrichtungen für alle Betriebe. Bei Vorliegen der politischen Voraussetzungen hat eine Kollektivierung ähnliche Wirkungen.
Darüber hinaus schaffen institutionelle Änderungen die Voraussetzungen dafür, daß Produktionsrichtung und Produktionsverfahren sich in Richtung auf höhere Beschäftigung verändern. Begrenzung oder Verringerung der Betriebsgröße, Förderung der Eigenbewirtschaftung, Organisation von Beratung, Vermarktungseinrichtungen und Genossenschaften sind Maßnahmen, die beschäftigungswirksame Änderungen der Produktionsrichtung und verfahren bewirken können.
Schaffung von Familieneigentum, Pachtsicherheit aber auch Kollektivierung sind schließlich Maßnahmen, durch die Voraussetzungen für eine Mobilisierung von Arbeit zur Kapitalbildung geschaffen werden, da Individual oder Gruppeninteresse zu entsprechenden Leistungen anspornt.