3.1.2 Agrarstrukturpolitik
Institutionen sind dauerhafte Ordnungsformen des gesellschaftlichen
Zusammenlebens. Aufgrund dieser Regelung bestehen eingefahrene
Beziehungen zwischen Personen und Wirtschaftseinheiten, die
wegen des Beharrungsvermögens von Insitutionen sich nur
langsam ändern. Daher sind sie häufig der gesellschaftlichen
Realität nicht mehr voll angepaßt und berücksichtigen
beispielsweise die schnelle Bevölkerungszunahme und das
hohe Arbeitsangebot noch nicht genügend. Institutionelle
Änderungen vermögen unter diesen Umständen
weitaus stärkere Beschäftigungseffekte auszulösen,
als technische Maßnahmen dies können. Eine drastische
Agrarreformpolitik ist sicherlich die wirksamste Beschäftigungspolitik.
Institutionelle Änderungen wirken zunächst besonders
auf die Produktionsverhältnisse, also auf die Verteilung
der Ressourcen und der Gewinne an die am Produktionsprozeß
beteiligten Personengruppen. Änderungen könnten
erreicht werden durch Agrarreformmaßnahmen wie eine
„land to the tiller" Politik, Erhöhung der
Pachtsicherheit, Pächterschutz, Zugang zu Serviceeinrichtungen
für alle Betriebe. Bei Vorliegen der politischen Voraussetzungen
hat eine Kollektivierung ähnliche Wirkungen.
Darüber hinaus schaffen institutionelle Änderungen
die Voraussetzungen dafür, daß Produktionsrichtung
und Produktionsverfahren sich in Richtung auf höhere
Beschäftigung verändern. Begrenzung oder Verringerung
der Betriebsgröße, Förderung der Eigenbewirtschaftung,
Organisation von Beratung, Vermarktungseinrichtungen und Genossenschaften
sind Maßnahmen, die beschäftigungswirksame Änderungen
der Produktionsrichtung und verfahren bewirken können.
Schaffung von Familieneigentum, Pachtsicherheit aber auch
Kollektivierung sind schließlich Maßnahmen, durch
die Voraussetzungen für eine Mobilisierung von Arbeit
zur Kapitalbildung geschaffen werden, da Individual oder Gruppeninteresse
zu entsprechenden Leistungen anspornt.
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mit: 3.2
Internationale Politik
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