3.2.1 Handelspolitik
Eingriffe in die Freizügigkeit des Welthandels durch
Importbeschränkungen haben negative Konsequenzen für
das Ausmaß der Beschäftigung in den Erzeugerländern.
Dies trifft besonders die industrielle Produktion. Nur zu
oft werden Entwicklungsländer an der Nutzung ihres Wettbewerbsvorteils
in Form von vergleichsweise billigen Arbeitskräften durch
Importbeschränkungen gehindert und damit die Ausdehnung
der Zahl von Arbeitsplätzen begrenzt.
Auf dem Gebiet der Landwirtschaft ist es in neuerer Zeit
zu einer unglücklichen pauschalen Verdammung von Agrarexporten
aus Entwicklungsländern gekommen, weil diese angeblich
die Eigenversorgung in diesen Ländern in Gefahr bringen
würden. Dies mag in Einzelfällen und regional zutreffen.
Meist beruht diese Betrachtung jedoch auf einer Verwechselung
von Bedarf an Nahrung und kaufkräftiger Nachfrage nach
Agrarprodukten. Letztere begrenzt durch ihr Ausmaß die
mögliche Agrarentwicklung und damit auch das Volumen
der Beschäftigung in der Landwirtschaft. Exporte sind
daher geeignet, Arbeits und Einkommensmöglichkeiten zu
schaffen. Es ist Sache der heimischen Agrarpolitik, schädliche
Nebenwirkungen zu verhindern, und dies wird in der Mehrzahl
der Länder auch durch zahlreiche Auflagen praktiziert.
Dabei sind die Betriebsformen, in denen die Produktion geschieht,
von großer Bedeutung, und ebenso sollte das Entstehen
von Monokulturen in bestimmten Gebieten verhindert werden.
Beschäftigungswirkungen gehen auch von Nahrungslieferanten
in die Entwicklungsländer aus, besonders wenn sie im
Rahmen der Nahrungshilfe zu subventionierten Preisen geschehen.
Soweit es sich um Katastrophenhilfe handelt, ist ihre Notwendigkeit
unumstritten. Darüber hinaus mögen sie von Anstrengungen
zu vermehrter Eigenproduktion und damit von mehr Arbeit im
Empfängerland abhalten.
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mit: 3.2.2
Entwicklungshilfepolitik
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