3.2.1 Handelspolitik

Eingriffe in die Freizügigkeit des Welthandels durch Importbeschränkungen haben negative Konsequenzen für das Ausmaß der Beschäftigung in den Erzeugerländern. Dies trifft besonders die industrielle Produktion. Nur zu oft werden Entwicklungsländer an der Nutzung ihres Wettbewerbsvorteils in Form von vergleichsweise billigen Arbeitskräften durch Importbeschränkungen gehindert und damit die Ausdehnung der Zahl von Arbeitsplätzen begrenzt.

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft ist es in neuerer Zeit zu einer unglücklichen pauschalen Verdammung von Agrarexporten aus Entwicklungsländern gekommen, weil diese angeblich die Eigenversorgung in diesen Ländern in Gefahr bringen würden. Dies mag in Einzelfällen und regional zutreffen. Meist beruht diese Betrachtung jedoch auf einer Verwechselung von Bedarf an Nahrung und kaufkräftiger Nachfrage nach Agrarprodukten. Letztere begrenzt durch ihr Ausmaß die mögliche Agrarentwicklung und damit auch das Volumen der Beschäftigung in der Landwirtschaft. Exporte sind daher geeignet, Arbeits und Einkommensmöglichkeiten zu schaffen. Es ist Sache der heimischen Agrarpolitik, schädliche Nebenwirkungen zu verhindern, und dies wird in der Mehrzahl der Länder auch durch zahlreiche Auflagen praktiziert. Dabei sind die Betriebsformen, in denen die Produktion geschieht, von großer Bedeutung, und ebenso sollte das Entstehen von Monokulturen in bestimmten Gebieten verhindert werden. Beschäftigungswirkungen gehen auch von Nahrungslieferanten in die Entwicklungsländer aus, besonders wenn sie im Rahmen der Nahrungshilfe zu subventionierten Preisen geschehen. Soweit es sich um Katastrophenhilfe handelt, ist ihre Notwendigkeit unumstritten. Darüber hinaus mögen sie von Anstrengungen zu vermehrter Eigenproduktion und damit von mehr Arbeit im Empfängerland abhalten.