3.2.2 Entwicklungshilfepolitik

Wenn Entwicklungshilfe quantitativ auch recht begrenzt ist, so hat sie doch vielfach starken Einfluß, weil Schlüsselmaßnahmen von ihr abhängen, und weil von ihren industrielandorientierten Verfahrensweisen Wirkungen ausgehen. Leider sind Maßnahmen und Verfahrensweisen der Geberländer nicht selten beschäftigungspolitisch negativ zu beurteilen, oder haben zumindest nicht die mögliche Wirkung.

Entwicklungshilfe konzentriert sich auf Projekte, anstatt Hilfe bei der Entwicklung einer den sozialen Gegebenheiten angepaßten Politik zu geben. Dabei besteht eine Vorliebe für kapitalintensive Großprojekte, was von den wirtschaftlichen Interessen der Geberländer und vom Wunsch nach administrativer Einfachheit herrührt, aber nur begrenzte Beschäftigungswirkung zur Folge hat. Die Ausgestaltung und Beurteilung der Projekte erfolgt überwiegend unter dem Gesichtspunkt der Produktion und Produktionssteigerung, während die Frage „wie" gerne vernachlässigt wird. Lokale Kosten, besonders Arbeitskosten, werden meist nicht übernommen.

Bei Projektkalkulationen besteht eine Abneigung, Schattenpreise für Arbeit anstelle von nicht die Knappheitsverhältnisse repräsentierenden Marktpreisen anzunehmen. Wenngleich auch bei Arbeitslosen der Schattenpreis der Arbeit nicht gleich Null ist (wegen des hohen Angebotspreises der Arbeit und des notwendigen Mehrkonsums), so führt die hohe Arbeitskostenbewertung doch zu einer Verschiebung der Produktionsverfahren.

Auch die geringe Förderung agrarökonomischer Forschung, besonders bezüglich der Betriebsorganisation und der Produktionssysteme bei bilateralen Projekten wie auch in den internationalen Forschungsinstituten verschenkt mögliche Beschäftigungswirkungen.

Eine Änderung dieser Verhältnisse, die natürlich mit anderen Gesichtspunkten in Konflikt stehen, könnten eine positive Beschäftigungswirkung haben und wegen des Einflusses der Entwicklungshilfe eine Initialzündung für eine sich anschließende Breitenwirkung sein.