4.1.3 Individualisierung des Bodeneigentums
In Ländern mit Gemeineigentum, also besonders in Afrika
südlich der Sahara, wird seit einiger Zeit eine Individualisierung
des Bodeneigentums diskutiert, weil man damit gewisse Probleme
des dort vorherrschenden Gemeineigentums zu beseitigen hofft.
So hat die Anlage von Dauerkulturen die traditionelle Umverteilung
verhindert und damit zur De-facto-Individualisierung geführt.
Gleiches gilt für Gebiete, in denen infolge hoher Bevölkerungsdichte
kein Land für Brache übrig ist oder die Kontrolle
der Stämme nicht mehr stark genug ist. Bemühungen
um eine Modernisierung der Landbewirtschaftung verlangen einen
Planungshorizont und lassen sich nicht immer mit Umverteilung
vereinbaren. Mehr aber noch ist es bisher zur Individualisierung
des Bodeneigentums durch Personen gekommen, die durch Vermögen,
Information und politischen Einfluß in der Lage waren,
bestimmte Flächen in ihr Privateigentum zu bringen, teils
auch auf nicht ganz legale Art und Weise. Es besteht also
eine Gefahr der Konzentration von Bodeneigentum.
Wegen dieser Erfahrungen verhält man sich in den meisten
Ländern auch abwartend und ist über das Diskussionsstadium
nicht hinausgekommen. Privateigentum am Boden ist ein dem
afrikanischen Kulturkreis fremdes Konzept, das Gefahren gerade
in Gesellschaften mit sich bringt, die große Unterschiede
in Ausbildung, Vermögen und Modernisierungsgrad haben
(—> KUHNEN, Agrarverfassungen, Abschn. 3.2.3). Es
muß abgewogen werden, ob es im Interesse der schwächeren
Bevölkerungsteile notwendig ist, Individualeigentum an
Land einzuführen oder ob nicht Dauernutzungsrechte allen
Erfordernissen genügen. Bisher beschränken sich
Individualisierungsbestrebungen auch auf Siedlungsprojekte
sowie auf die Titelvergabe als Anerkennung bestehender Fakten.
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