4.2.2 Durchsetzung moderner Bodenbewirtschaftung
Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Bereitstellung
der oben geschilderten Dienste noch keine Gewähr dafür
bietet, daß diese auch angewandt werden. Dazu gehört
vielfach eine Änderung von Einstellung und Verhaltensweisen
der Bevölkerung. Diese sind aber nur mit der Zeit zu
erwarten. Verschiedene Agrarreformen haben es daher nicht
dem einzelnen überlassen, ob er von den gebotenen Möglichkeiten
Gebrauch machen will, sondern in einer „kontrollierten
Agrarreform" zwangsweise Anwendung moderner Methoden
der Landbewirtschaftung bewirkt. Dies kann geschehen, indem
man die Neubauern obligatorisch zu Mitgliedern in Agrarreformgenossenschaften
macht und diesen Schlüsselfunktionen für den Betriebserfolg
überträgt. Entscheidungen über Saatgut, Schädlingsbekämpfung,
Anbausystem, Bodenbearbeitung und Absatz sind Beispiele für
Funktionen, die innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen wahrgenommen
werden (—» HYDEN, Abschn. 6). Sofern diese eine
qualifizierte Geschäftsführung haben, ist die Chance
ungleich größer, daß das mit einer Bodenbesitzreform
geschaffene Potential sich auch wirklich zum Nutzen von Neubauern
und Gesellschaft auswirkt. Besonders teure Siedlungsprojekte
wenden oft solche Methoden der Produktion unter Aufsicht an.
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