4.2.2 Durchsetzung moderner Bodenbewirtschaftung

Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Bereitstellung der oben geschilderten Dienste noch keine Gewähr dafür bietet, daß diese auch angewandt werden. Dazu gehört vielfach eine Änderung von Einstellung und Verhaltensweisen der Bevölkerung. Diese sind aber nur mit der Zeit zu erwarten. Verschiedene Agrarreformen haben es daher nicht dem einzelnen überlassen, ob er von den gebotenen Möglichkeiten Gebrauch machen will, sondern in einer „kontrollierten Agrarreform" zwangsweise Anwendung moderner Methoden der Landbewirtschaftung bewirkt. Dies kann geschehen, indem man die Neubauern obligatorisch zu Mitgliedern in Agrarreformgenossenschaften macht und diesen Schlüsselfunktionen für den Betriebserfolg überträgt. Entscheidungen über Saatgut, Schädlingsbekämpfung, Anbausystem, Bodenbearbeitung und Absatz sind Beispiele für Funktionen, die innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen wahrgenommen werden (—» HYDEN, Abschn. 6). Sofern diese eine qualifizierte Geschäftsführung haben, ist die Chance ungleich größer, daß das mit einer Bodenbesitzreform geschaffene Potential sich auch wirklich zum Nutzen von Neubauern und Gesellschaft auswirkt. Besonders teure Siedlungsprojekte wenden oft solche Methoden der Produktion unter Aufsicht an.