4.2.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Beratung der Neubauern ist eine Voraussetzung dafür,
daß eine mit der Reform erstrebte Erhöhung der
landwirtschaftlichen Produktion und des Lebensstandards auch
wirklich eintritt. Dies gilt besonders, wenn bisher Landlose,
die keinerlei Betriebsleitererfahrungen haben, Land zugeteilt
bekommen. Auch bisherige Teilpächter sind gewohnt gewesen,
nach Anweisungen der Grundherren zu arbeiten und müssen
jetzt selbständige Entscheidungen treffen. Zudem ändern
sich mit der Reform oft die Betriebsorganisation und das Anbausystem,
so daß es nicht möglich ist, im gewohnten Verfahren
weiterzumachen. Der Übergang zur Marktproduktion und
die Aufgaben im Absatz bilden weitere Beratungsthemen, ebenso
die Anpassung an lokale Verhältnisse bei Neubauern, die
nicht im alten Wohnort ihr Land zugeteilt bekommen haben.
Zu den notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet des Beratungswesens
zählt auch eine Umorganisation des Beratungssystems zur
Anpassung an die größere Zahl viel kleinerer Landbewirtschafter
als vor der Reform (Gruppen- und Massenberatung) (-»
VON BLANCKENBURG, Aktivierung, Abschn. 3.4). Dies schließt
einen Ausbau und eine Umorientierung der Agrarforschung ein.
Unmittelbar nach einer Agrarreform besteht ein großer
Kreditbedarf, da die Neubauern Betriebsmittel kaufen müssen,
die laufende Produktion zu finanzieren haben und den Lebensunterhalt
bis zur Ernte bestreiten müssen. Nicht selten sind auch
Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude zu erstellen.
Vielfach ist die Bereitstellung von Krediten Voraussetzung
dafür, daß von der Landzuweisung überhaupt
Gebrauch gemacht wird. Es ist zu berücksichtigen, daß
früher der Grundeigentümer oft einen Teil des Betriebsaufwandes
getragen hat und auch als Kreditgeber aufgetreten ist. Werden
die nötigen Mittel nicht anderweitig bereitgestellt,
dann besteht die Gefahr, daß es zu neuen Abhängigkeiten
kommt. Da Nutznießer einer Agrarreform oft keine vollen
Eigentumsrechte erhalten, sind ihnen meist auch Bankkredite
verschlossen, weil sie keine dinglichen Sicherheiten bringen
können. Es müssen also neue Kreditformen entwickelt
werden (-> SCHAEFFER-KEHNERT und VON PISCHKE, Abschn. 3.3).
In ähnlicher Weise muß auch das Marktwesen den
neuen Erfordernissen angepaßt werden. Mit einem Übergang
von Großgrundbesitz zu Kleinbetrieben geht eine Tendenz
zur Verstärkung des Subsistenzanbaus einher. Dies wird
um so mehr erfolgen, je größer die Absatzprobleme
für auf diesem Gebiet unerfahrene Neubauern sind. Bestehende
Vermarktungseinrichtungen sind oft auf die Bedürfnisse
von Großbetrieben eingestellt und bedürfen der
Umorganisation bzw. Ergänzung. Vielfach versucht man,
diese Aufgabe auf genossenschaftlicher Basis zu lösen.
Flurbereinigung und Aufstockung sind besonders in solchen
Gebieten wichtig, in denen es durch Erbteilungen zu starken
Parzellierungen gekommen ist. Auch der Übergang von der
Handarbeitsstufe zu modernen Formen der Bodenbearbeitung oder
die Einführung von Bewässerung machen Flurbereinigungen
sowie die Anlage von Feldwegen erforderlich. Je nach den Gegebenheiten
kann eine Mindestbetriebsgröße festgelegt werden.
In anderen Fällen werden Anreize zur Zusammenlegung gegeben.
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