4.2.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

Beratung der Neubauern ist eine Voraussetzung dafür, daß eine mit der Reform erstrebte Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und des Lebensstandards auch wirklich eintritt. Dies gilt besonders, wenn bisher Landlose, die keinerlei Betriebsleitererfahrungen haben, Land zugeteilt bekommen. Auch bisherige Teilpächter sind gewohnt gewesen, nach Anweisungen der Grundherren zu arbeiten und müssen jetzt selbständige Entscheidungen treffen. Zudem ändern sich mit der Reform oft die Betriebsorganisation und das Anbausystem, so daß es nicht möglich ist, im gewohnten Verfahren weiterzumachen. Der Übergang zur Marktproduktion und die Aufgaben im Absatz bilden weitere Beratungsthemen, ebenso die Anpassung an lokale Verhältnisse bei Neubauern, die nicht im alten Wohnort ihr Land zugeteilt bekommen haben. Zu den notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet des Beratungswesens zählt auch eine Umorganisation des Beratungssystems zur Anpassung an die größere Zahl viel kleinerer Landbewirtschafter als vor der Reform (Gruppen- und Massenberatung) (-» VON BLANCKENBURG, Aktivierung, Abschn. 3.4). Dies schließt einen Ausbau und eine Umorientierung der Agrarforschung ein. Unmittelbar nach einer Agrarreform besteht ein großer Kreditbedarf, da die Neubauern Betriebsmittel kaufen müssen, die laufende Produktion zu finanzieren haben und den Lebensunterhalt bis zur Ernte bestreiten müssen. Nicht selten sind auch Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude zu erstellen. Vielfach ist die Bereitstellung von Krediten Voraussetzung dafür, daß von der Landzuweisung überhaupt Gebrauch gemacht wird. Es ist zu berücksichtigen, daß früher der Grundeigentümer oft einen Teil des Betriebsaufwandes getragen hat und auch als Kreditgeber aufgetreten ist. Werden die nötigen Mittel nicht anderweitig bereitgestellt, dann besteht die Gefahr, daß es zu neuen Abhängigkeiten kommt. Da Nutznießer einer Agrarreform oft keine vollen Eigentumsrechte erhalten, sind ihnen meist auch Bankkredite verschlossen, weil sie keine dinglichen Sicherheiten bringen können. Es müssen also neue Kreditformen entwickelt werden (-> SCHAEFFER-KEHNERT und VON PISCHKE, Abschn. 3.3).

In ähnlicher Weise muß auch das Marktwesen den neuen Erfordernissen angepaßt werden. Mit einem Übergang von Großgrundbesitz zu Kleinbetrieben geht eine Tendenz zur Verstärkung des Subsistenzanbaus einher. Dies wird um so mehr erfolgen, je größer die Absatzprobleme für auf diesem Gebiet unerfahrene Neubauern sind. Bestehende Vermarktungseinrichtungen sind oft auf die Bedürfnisse von Großbetrieben eingestellt und bedürfen der Umorganisation bzw. Ergänzung. Vielfach versucht man, diese Aufgabe auf genossenschaftlicher Basis zu lösen.

Flurbereinigung und Aufstockung sind besonders in solchen Gebieten wichtig, in denen es durch Erbteilungen zu starken Parzellierungen gekommen ist. Auch der Übergang von der Handarbeitsstufe zu modernen Formen der Bodenbearbeitung oder die Einführung von Bewässerung machen Flurbereinigungen sowie die Anlage von Feldwegen erforderlich. Je nach den Gegebenheiten kann eine Mindestbetriebsgröße festgelegt werden. In anderen Fällen werden Anreize zur Zusammenlegung gegeben.