1.2.3 Änderung der Bodenordnung durch die japanische Besatzung

Im Jahre 1905 wurde Korea japanisches Protektorat und 1910 annektiert. Die Japaner haben sofort eine Landvermessung begonnen, mit der Bodenrechte, Bodenwert als Besteuerungsgrundlage und die Topographie festgestellt wurden. Mit schriftlichen Bekanntmachungen wurde aufgefordert, bestehende Bodenrechte anzumelden, und wer

Einführung von Privateigentum am Boden

sich meldete, wurde als Eigentümer anerkannt. Da die Masse der Bevölkerung nicht lesen konnte, erfuhren nur die Japaner und die koreanische Oberschicht von den Bekanntmachungen und konnten das Land in ihr Eigentum bringen. Hiermit wurde erstmals verkäufliches Privateigentum am Boden in Korea geschaffen. Die neuen Landlords waren gewöhnlich Absentees, und die eigentlichen Bewirtschafter - bisher Steuerpflichtige - wurden Pächter. Die Pachtabgaben waren hoch, meist zwischen 50 und 90% der Ernte, und viele Pächter verschuldeten sich. Deshalb schlugen auch alle Versuche zur Steuerung der Reisproduktion fehl. Die Landlords fanden es bequemer, hohe Pachten aus ihren Pächtern zu pressen, als in Landwirtschaft zu investieren und mehr Reis zu produzieren. Im Jahre 1945 war die Hälfte aller Betriebe mit 70% des Reislandes in der Bewirtschaftung von Pächtern.

 

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