1.3.1 Adat (Gewohnheitsrecht)

Unter Adat versteht man die traditionellen Regeln, die festlegen ‘wie die Dinge getan werden müssen’. Diese Gewohnheitsregeln umfassen den religiösen Glauben, die kulturell determinierten Riten und Zeremonien, die Struktur der Gesellschaft, die bestehenden Normen und die Art der Beziehung zur Natur, zu anderen Mitgliedern der Gesellschaft und zu Gott. Für den Einzelnen ist Adat ein allumfassendes Regelwerk, welches sowohl verbindlich als internalisiert ist.

Adat basiert auf Interaktionsprozessen der Gesellschaft und den dabei über lange Zeiten gemachten Erfahrungen. Da diese von Region zu Region unterschiedlich sind, ist Adat offen für eine Interpretation und für Anpassungen an unterschiedliche lokale Verhältnisse.

Adat und Religion bestehen nebeneinander und haben sich im Laufe der Zeit gegenseitig beeinflußt. Bei vielen Überlappungen kann man sagen, daß Adat wichtiger ist für weltliche Belange, die Religion für die geistigen Aspekte des Lebens.

Die Adatregeln für Rollen und Funktionen in verschiedenen Situationen und für die korrespondierenden Sanktionen im Konfliktfall sind besonders wichtig auf folgenden Gebieten:

  • bestehende Institutionen, wie
  • Bodenordnung
  • Familienordnung
  • Erbsitten
  • Strafrecht
  • Wasserrecht
  • Sowie Verbindlichkeiten (Lasten, Pflichten).

Heute variiert der Einfluß des Adat. Er ist voll existent in ländlichen Gebieten, geht aber in den Städten zurück. Teils kommt es zu Konflikten zwischen Adat und öffentlichem Recht, was aber stets begrenzt wird durch den Verfassungsrang des Adat. Öffentliches Recht ohne Übereinstimmung mit Adat hat nur begrenzte Akzeptanz. Während der ganzen Geschichte Indonesiens hat Adat die Entwicklung der Bodenordnung stark geprägt.