1.3.1 Adat (Gewohnheitsrecht)
Unter Adat versteht man die traditionellen Regeln, die festlegen
‘wie die Dinge getan werden müssen’. Diese
Gewohnheitsregeln umfassen den religiösen Glauben, die
kulturell determinierten Riten und Zeremonien, die Struktur
der Gesellschaft, die bestehenden Normen und die Art der Beziehung
zur Natur, zu anderen Mitgliedern der Gesellschaft und zu
Gott. Für den Einzelnen ist Adat ein allumfassendes Regelwerk,
welches sowohl verbindlich als internalisiert ist.
Adat basiert auf Interaktionsprozessen der Gesellschaft
und den dabei über lange Zeiten gemachten Erfahrungen.
Da diese von Region zu Region unterschiedlich sind, ist Adat
offen für eine Interpretation und für Anpassungen
an unterschiedliche lokale Verhältnisse.
Adat und Religion bestehen nebeneinander und haben sich
im Laufe der Zeit gegenseitig beeinflußt. Bei vielen
Überlappungen kann man sagen, daß Adat wichtiger
ist für weltliche Belange, die Religion für die
geistigen Aspekte des Lebens.
Die Adatregeln für Rollen und Funktionen in verschiedenen
Situationen und für die korrespondierenden Sanktionen
im Konfliktfall sind besonders wichtig auf folgenden Gebieten:
- bestehende Institutionen, wie
- Bodenordnung
- Familienordnung
- Erbsitten
- Strafrecht
- Wasserrecht
- Sowie Verbindlichkeiten (Lasten, Pflichten).
Heute variiert der Einfluß des Adat. Er ist voll existent
in ländlichen Gebieten, geht aber in den Städten
zurück. Teils kommt es zu Konflikten zwischen Adat und
öffentlichem Recht, was aber stets begrenzt wird durch
den Verfassungsrang des Adat. Öffentliches Recht ohne
Übereinstimmung mit Adat hat nur begrenzte Akzeptanz.
Während der ganzen Geschichte Indonesiens hat Adat die
Entwicklung der Bodenordnung stark geprägt.
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mit: 1.3.2
Bodenordnung in der Frühzeit Indonesien
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