1.3.3 Bodenrechte zur Zeit der Sultanate

Im Laufe der Zeit entstanden größere Organisationseinheiten, die sogenannten Sultanate, staatsähnliche Gebilde. Die Sultane beanspruchten das Recht an allem Land, sowohl als Repräsentant des Staates als auch als Mediator zwischen Gott und den Menschen. Wahrscheinlich stand den Sultanen eigentlich nur das Recht auf einen Ertragsanteil und auf Administration des Landes und nicht auf das Land an sich zu, aber starke Sultane konnten ihren Einfluß ausdehnen. Die Entwicklung eines Feudalsystems wurde durch die Religionen unterstützt. Die Sultane wurden im Status als Gott ähnlich angesehen

Sultane verteilten Land an Familienmitglieder und Beamte zur Gebietsverwaltung und Regelung der Besteuerung, und an Pächter

Die Sultane nutzten das Land zur Selbstbewirtschaftung, häufiger zu Übertragungen (gaduhan) an Familienmitglieder und Beamte. Diese Übertragungen schlossen die Pflicht zur Verwaltung des Gebietes ein, und die Regelung der Besteuerung. Letzteres wurde lokalen Steuereinnehmern übertragen, die dafür 1/5 des Landes als steuerfreies Amtsland zurückbehielten, welches die Landbewirtschafter für sie bewirtschaften mußten. Die übrigen 4/5 des Landes wurden an Landbewirtschafter gegen hohe Pacht (50% der Ernte bei bewässertem, 33 - 20% bei unbewässertem Land) verteilt. Später ging man zur Pachtzahlung in Geld über.