1.3.3 Bodenrechte zur Zeit der Sultanate
Im Laufe der Zeit entstanden größere Organisationseinheiten,
die sogenannten Sultanate, staatsähnliche Gebilde. Die
Sultane beanspruchten das Recht an allem Land, sowohl als
Repräsentant des Staates als auch als Mediator zwischen
Gott und den Menschen. Wahrscheinlich stand den Sultanen eigentlich
nur das Recht auf einen Ertragsanteil und auf Administration
des Landes und nicht auf das Land an sich zu, aber starke
Sultane konnten ihren Einfluß ausdehnen. Die Entwicklung
eines Feudalsystems wurde durch die Religionen unterstützt.
Die Sultane wurden im Status als Gott ähnlich angesehen
Sultane verteilten Land an Familienmitglieder
und Beamte zur Gebietsverwaltung und Regelung der Besteuerung,
und an Pächter |
Die Sultane nutzten das Land zur Selbstbewirtschaftung, häufiger
zu Übertragungen (gaduhan) an Familienmitglieder und
Beamte. Diese Übertragungen schlossen die Pflicht zur
Verwaltung des Gebietes ein, und die Regelung der Besteuerung.
Letzteres wurde lokalen Steuereinnehmern übertragen,
die dafür 1/5 des Landes als steuerfreies Amtsland zurückbehielten,
welches die Landbewirtschafter für sie bewirtschaften
mußten. Die übrigen 4/5 des Landes wurden an Landbewirtschafter
gegen hohe Pacht (50% der Ernte bei bewässertem, 33 -
20% bei unbewässertem Land) verteilt. Später ging
man zur Pachtzahlung in Geld über.
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mit: 1.3.4
Koloniale Einflüsse auf die Bodenordnung
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