2.3 Formen der Arbeitsverfassung
Die Arbeitsverfassung regelt die Beziehungen zwischen den
in der Landwirtschaft tätigen Menschen, insbesondere
die Verteilung der Arbeit und die Verteilung des Ertrages
der Arbeit, die Entlohnung. Im Folgenden sollen idealtypisch
die beiden unterschiedlichen Formen der Arbeitsverfassung
abgehandelt werden, nämlich
- Familienarbeitsverfassung,
- Fremdarbeitsverfassung.
In der Realität kommt allerdings häufig eine Mischung
vor, besonders die Ergänzung der Familienarbeitsverfassung
durch saisonale oder ständige Lohnarbeitskräfte.
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Familienarbeitsverfassung
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